Start > Beruf & Co. > Zukunftstag | Girls’Day | Boys’Day
Der nächste Zukunftstag (Girls’Day und Boys’Day) findet am 03. April 2025 statt – An den Angeboten soll vor Ort teilgenommen werden. Die Teilnahme am Zukunftstag ist an der IGS Kronsberg verpflichtend in den Jahrgängen 5 bis 9.
Auf diese Weise soll jeder Schülerin und jedem Schüler die Chance geboten werden an diesem Tag in einen Beruf ihrer Wahl reinzuschnuppern. Die eigentliche Idee dabei, dass Mädchen in typische Männerberufe und Jungen in typische Frauenberufe reinschnuppern, soll auch an der IGS Kronsberg aufgegriffen werden. So sollen Mädchen möglichst Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennenlernen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind. Oder sie begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik. Die Jungen wiederum sollen Berufe kennenlernen, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten. Das sind vor allem Berufe aus dem sozialen, erzieherischen und pflegerischen Bereich. Außerdem können sie an Angeboten zur Lebensplanung, zu Männlichkeitsbildern und zu Sozialkompetenzen teilnehmen.
Die Teilnahme ist verpflichtend und setzt voraus, dass sich alle Schüler*innen von Jahrgang 5 bis 9 selbsständig um einen geeigneten Platz innerhalb von Hannover bemühen.
Den Antrag „Freistellung vom Unterricht“ füllen Sie bitte für ihr Kind aus und die „Teilnahmebescheinigung“ lassen Sie bitte durch den Betrieb bzw. das Unternehmen ausfüllen.
Bei Problemen oder Fragen können Sie sich gerne an mich wenden (andreas.janssen@igskh.de)
Andreas Janssen (Fachbereichsleiter Arbeit-Wirtschaft-Technik)
Formulare und Elternbrief
teilnahmebestaetigung_girlsday
Hilfreiche Links
Girls’Day Radar (Mögliche Plätze für Mädchen)
Boys’Day Radar (Mögliche Plätze für Jungen)
1. Einrichtungsbezogene Impfpflicht Für alle Schülerinnen und Schüler, die in den folgenden Einrichtungen ihren Zukunftstag vor Ort ableisten möchten gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht: • Krankenhäuser, • Einrichtungen für ambulantes Operieren, • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, • Dialyseeinrichtungen, • Tageskliniken, • Entbindungseinrichtungen, • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind, • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, • Rettungsdienste, • sozialpädiatrische Zentren, • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, • voll- und teilstationären Pflegeheime für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, • ambulante Pflegedienste und weitere Unternehmen, die den genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten. 2. Welche SuS sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgenommen? Ausgenommen sind lediglich Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. 3. Welche Nachweise sind zu erbringen, wenn der Zukunftstag in einer der oben genannten Einrichtungen abgeleistet werden soll? • Ein Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen- verordnung in der jeweils geltenden Fassung (z. Z. zwei Impfungen!) oder • ein Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Aus- nahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung oder • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.