Schulfahrten

Konzept Schulfahrten

Schulfahrten sind

  • Wandertage
  • Klassenfahrten mit Übernachtung
  • Studienfahrten und Exkursionen (Inland/Ausland)
  • Schüleraustauschfahrten

Schulfahrten sind keine Urlaubsreisen und keine Freizeiten. Sie dienen besonderen pädagogischen Zwecken und werden deshalb von der Schule durchgeführt. Sie verlangen und fördern gegenseitiges Verstehen und Rücksichtnahme.

Die Schülerinnen und Schüler

  • erweitern durch gemeinsame Erlebnisse in der Gruppe ihre sozialen Kompetenzen.
  • Lernen unter Anleitung, Freizeit aktiv auszufüllen und sinnvoll mitzugestalten.
  • Setzen sich bei kulturellen und internationalen Begegnungen bewusst mit anderen Kulturen auseinander.
  • Arbeiten konzentriert an größeren Projekten, auch mit außerschulischen Partnern.

 

Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt

  • 5. und 11. Klasse Kennenlernfahrt 2 bis 5 Unterrichtstage
  • 6., 8. , 10.  Klasse Klassenfahrt bis zu 5 Unterrichtstage
  • 13. Klasse Studienfahrten bis zu 7 Unterrichtstage bei Auslandsfahrten
  • Die Teilnahme an Exkursionen, Austauschfahrten und Unterrichtsfahrten ist zusätzlich möglich.
  • 7. – 13 Klasse Exkursionen bis zu 5 Unterrichtstage (Inland)
  • bis zu 7 Unterrichtstage (Ausland)
  • Austauschfahrten bis zu 10 Unterrichtstage
  • Jahrgänge 8/ 9 (übergreifend) Auslandsfahrten der 2. Fremdsprache

 

Zielorte

Zielorte für Kennenlernfahrten und Klassenfahrten sollten grundsätzlich in Deutschland  oder bei bestimmten Aktivitäten, wie z.B. Segeln oder Bergwandern, im angrenzenden europäischen Ausland liegen.

Zielorte für Studienfahrten und Exkursionen können auch im Ausland liegen. Dabei sollten eine kostengünstige Planung sowie eine ökologisch günstige Anreise die Auswahl der Zielorte maßgeblich beeinflussen.

Die Durchführung von Wandertagen und Schulfahrten gehört zum pädagogischen Konzept der IGS Kronsberg. Mit der Anmeldung an der IGS Kronsberg ist die Teilnahme an den Wandertagen, den Kennenlernfahrten, den Klassenfahrten und den Studienfahrten verbindlich. Die Teilnahme an Exkursionen und Unterrichtsfahrten ist freiwillig, daher hat die Teilnahme an Kennenlern-, Klassen- und Studienfahrten stets Vorrang. Schüler/-innen, die dennoch nicht teilnehmen, unterliegen der Schulpflicht und sind entsprechend zu beschulen.