FAQ iPads

FAQ zu iPads an der IGS Kronsberg

Warum schaffen wir iPads als Lernmittel an?

Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz haben beschlossen, dass ab dem 8. Jahrgang alle Schüler*innen der IGS Kronsberg ein iPads als Lernmittel nutzen. Das iPad ist daher ähnlich wie ein Schulbuch oder Sportsachen notwendig, um am Unterricht teilzunehmen. Das iPad dient NICHT als Selbstzweck, sondern dient im Unterricht dazu, Lernprozesse zu gestalten. Das iPad wird genutzt, wenn es didaktisch und methodisch für die Unterrichtsgestaltung notwendig ist.

Um die Lernprozesse zu steuern, muss die Schule in der Lage sein, das iPad während des Unterrichts (während der Schulzeit) zu verwalten. Daher wird beim Kauf die DEP (s. nächste Frage) auf die Stadt Hannover übertragen. Mit dem Verwaltungsprogramm der Stadt Hannover können die Lehrer*innen die Schüler*innen-iPads nur während der Schulzeit steuern (Apps begrenzen, Internet begrenzen, etc.)

Warum wird mit Apple Geräten gearbeitet und nicht mit anderen Geräten?

Die Entscheidung für die Nutzung von Apple iPads wurde vom Schulträger (Stadt Hannover) getroffen. Das System Apple bietet einen höheren Datenschutz und eine bessere zentrale Steuerbarkeit gegenüber anderen Systemen. Zudem sind die iPads bzw. die Apps zugelassen für die Nutzung im Abitur.

Was ist beim Kauf wichtig?

Die DEP-ID des Gerätes (Mobile Device Management bzw. Schulverwaltungssoftware) muss der LH Hannover zugeordnet werden. Daher können private (älterte iPads) in der Regel nicht genutzt werden. Der DEP Übertrag ist zudem sehr aufwändig und technisch nicht immer möglich. Daher empfehlen wir den Kauf über den schulischen Partner. Über die Bestellung bei dem schulischen Partner ist gewährleistet, dass die iPads ordnungsgemäß für den schulischen Einsatz eingerichtet sind.

Welche technische Ausstattung sollte das iPad haben?

Über den schulische Partner wird aktuell ein

·       iPad der 10. Generation mit robuster Schutzhülle und Schutzfolie

·       Speicher 256 GB

·       Pencil (Logitech oder Apple)

·       Eine Versicherung für drei Jahre

bestellt.

Wählbar ist die Farbe des Gerätes und der Hülle

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Stand: 08/23: Einmalig ca. 750 € oder Miete ca. 20,00 monatlich über 36 Monate mit Kaufoption zum Schluss der Laufzeit (3 Monatsraten)

Wir haben schon ein iPad, muss trotzdem ein neues Gerät angeschafft werden?

Ja, die zwingende Vorausssetzung ist die Übertragung der DEP-ID auf die LH Hannover (s. Frage oben).

Können sich Geschwister ein iPad teilen?

Nein, jedes Kind benötigt ein eigenes iPad zum Arbeiten. Nur durch die Arbeit mit eigenen Geräten können wir die Möglichkeiten der Technik komplett

Müssen wir bei einem der empfohlenen Anbieter (mobiles lernen) bestellen?

Wir empfehlen die Bestellung über den schulischen Partner.

Darf ich auch das iPad mit 64 GB Speicher kaufen?

Die BuT Förderung gilt aktuell nur für die Geräte mit 64GB.

Gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung?

Der Anbieter mobiles lernen bietet eine Ratenzahlung von 36 Monate an.

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Die Versicherung ist bei der Bestellung über den schulische Partner automatisch inkludiert. Die Versicherung gilt grundsätzlich für Verlust, Diebstahl und Schäden – allerdings mit Einschränkungen (Fahrlässigkeit etc.). Bitte dazu die genauen Versicherungsbedingungen des schulischen Partners lesen.

Was muss ich machen um einen Schaden, Verlust oder Diebstahl zu melden? Was muss ich bei einem Verlust, Schaden oder Diebstahl einen iPads machen?

Die Vertragsnehmer nehmen direkten Kontakt mit dem Vertragspartner mobiles lernen auf und schildern den konkreten Fall. Falls der Fall (Verlust/Schaden/Diebstahl) durch die Versicherung abgedeckt wird, wird der weitere Ablauf durch den Vertragspartner vorgegeben.

Die Schule kommt nicht für einen Verlust oder einen Schaden auf. Das Gerät wird für den Zeitraum der Reparatur/des Ersatzes etc. nicht aus dem DEP der Stadt Hannover entfernt, da es nach der Reparatur wieder in Betrieb genommen wird. Bei Verlust wird sich der Anbieter um die Rückbeschaffung des Gerätes bemühen.

Bei Schaden/Verlust: Ein Leihgerät durch die Schule ist nur vorgesehen, wenn die Reparatur/der Ersatz mehr als 3 Wochen dauert. Die verlängerte Dauer der Reparatur/des Ersatzes ist der Schule bei der Leihe eines Ersatzgerätes nachzuweisen. Das Leihgeräte der Schule wird nur gegen einen Leihvertrag und die Dauer der Reparatur ausgegeben, max. aber für 8 Wochen. Das Leihgerät ist unverzüglich nach Reparatur des eigenen Gerätes, Ersatz durch ein neues Gerät oder nach Ende der Leihdauer ohne erneute Aufforderung bei der Schule zurückzugeben. Für die Sicherung der in der Leihe angelegten Daten und die Übertragung auf das eigene Gerät ist nicht die Schule zuständig.

Die Leihgeräte können bei M. Pfennig und einem Technicker von mobiles lernen zu bestimmten Sprechzeiten abgegeben werden. Diese Sprechzeiten werden durch M. Pfennig bekannt gegeben/Aushang am Büro von M. Pfennig.

Ein Techniker des schulischen Partners mobiles lernen ist ebenfalls zu einer wöchentlichen Sprechzeit in der Schule. Auch dort können defekte Geräte abgeben werden. Die Sprechzeit wird durch die Schule bekannt gegeben.

Ist mit der Versicherung Apple-Care gemeint?

Nein.

Welchen Stift/Pen muss ich kaufen?

Sie können jeden iPad-kompatiblen Stift anschaffen, es muss kein Apple-Pen sein. Im Paket des schulischen Anbieters ist der Logitech Pen enthalten.

Brauche ich eine Tastatur?

Eine Bluetooth-Tastatur ist sinnvoll, aber kein Muss. Es funktioniert jede Bluetoothtastatur ab 20€.

Muss der Taschenrechner in Klasse 8 noch angeschafft werden?

Dies ist noch nicht final entschieden. Laut aktuellem Stand muss kein Taschenrechner mehr angeschafft werden. Die Fachkonferenz steht kurz vor einer Entscheidung.

Gibt es Zuschüsse für die Anschaffung des iPads?

Zuschüsse seitens der LH Hannover gibt es nur für Geräte mit einem Speicher von 64GB.

BuT berechtigte Kinder und leistungsempfangende Kinder nach AsylBLG erhalten einen Zuschuss von 60% bei Vorlage der aktuellen BuT Bescheinigung. Diese werden direkt von den monatlichen Kosten abgezogen. Dies muss VORAB über die Klassenleitung beim schulischen Anbieter bekannt gegeben werden.

Des Weiteren erhalten nicht BuT berechtigte Geschwisterkinder (ab dem 2. Kind) einen 40%

Zuschuss, wenn das erste Kind in einer Schule der Stadt Hannover bereits ein selbstfinanziertes Tablet hat. Dazu wird eine Bescheinigung der Schule benötigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung über unseren Partner „,mobiles lernen“ zu beantragen. In welcher Höhe diese erfolgen kann, hängt von der Anzahl der Anfragen ab. Die Geräte müssen allerdings nach drei Jahren zurückgegeben werden und können nicht in Ihr Eigentum übergehen. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Angebot

Was passiert mit den Mietverträgen, wenn man während der drei Jahre umzieht und die Schule verlässt?

Auszug aus dem Mietvertrag: „Verlässt das Kind des Mieters die IT-Klasse vor Ablauf der Laufzeit, kann der Mieter durch Rückgabe des Mietobjektes den Vertrag vorzeitig beenden. Die bereits gezahlten monatlichen Raten werden in diesem Fall nicht erstattet. Zudem wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4 Monatsraten nach Abgabe des Mietobjektes berechnet.

Sie haben die Möglichkeit, das von Ihnen gemietete Produkt nach Ablauf der Mietzeit von dem schulischen Partner zu kaufen. Hierfür setzen Sie sich bitte drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages mit uns unter folgender Adresse verwaltung@mobileslernen.eu in Verbindung.“

Dann werden Ihnen die genauen Konditionen für den Kauf mitgeteilt. In der Regel beträgt der Kaufpreis circa drei Monatsmieten.

Was passiert mit den Mietverträgen, wenn man in Jg 7 einen Vertrag abschließt und anschließend einen Antrag auf Wiederholung des Schuljahrgangs 7 stellt?

Per Mail einen Widerruf an den schulischen Partner schreiben, dann wird der Vertrag storniert. Die Schule ist NICHT Vertragspartner.

Werden alle Schulbücher durch digitale Schulbücher ersetzt?

Nein, derzeit werden Schulbücher weiterhin auch analog genutzt. Insgesamt wird es eher auf eine fachabhängige und verlagsabhängige Entscheidung und nicht auf eine Gesamtentscheidung hinauslaufen.

Ersetzt das iPad Stift und Papier?

Nein, Schreibheft, Stifte und Mappen werden parallel ebenfalls genutzt.

Kann man das iPad auch privat benutzen?

Die Geräte sind Eigentum des Kindes, beziehungsweise der Eltern, und sollen ausdrücklich auch mit nach Hause genommen und im Rahmen der weiter unten genannten Regeln privat genutzt werden. Sie können dafür auch eine private Apple-ID benutzen. Für die schulische Nutzung brauchen Sie keine Apple-ID. Alle notwendingen Apps (auch kostenpflichtig stellt die Schule zur Verfügung)

Kann ich das Gerät meines Kindes kontrollieren?

Ja, mit der vorinstallieren Funktion „Bildschirmzeit“ (dazu wird eine Apple-ID benötigt). Damit die Kinder mit den Geräten arbeiten können, dürfen bestimmte Zugriffsrechte für die Kinder während der Schulzeit nicht gesperrt sein.

Allgemein unterliegt die häusliche Kontrolle des iPads in der Verantwortung der Eltern und die Sperren können nach der Schule wirksam werden.

Müssen Apps selbst gekauft werden?

Nein, die notwendigen Apps werden durch die Schule gekauft und verteilt.

Wird das iPad in jedem Fach/in jeder Stunde benutzt?

Nein, da der Einsatz von digitalen Lehrmitteln von didaktisch-methodischen Überlegungen der Lehrkraft bezogen auf die Inhalte der Stunde abhängig ist. Es soll eine Ergänzung zu herkömmlichen Lehrmitteln und Arbeitsmaterial darstellen und diese nicht erserten. Es wird immer dann eingesetzt, wenn es sinnvoll ist.

Haben die SuS in der Schule freien Internetzugang.

Ja, alle Schülerinnen und Schüler können sich in das W-LAN der LH Hannover einwählen (snh).

Gibt es in der Schule eine Möglichkeit die Geräte zu laden,

Ja, die Schule verfügt über moderne Fächer mit sicheren Lademöglichkeiten.

Muss das iPad jeden Tag mit in die Schule genommen werden?

Ja, das iPad muss inklusive Stift mit ausreichend geladenem Akku und ausreichend freiem Speicher in die Schule mitgebracht werden.

Überwacht die Schule auch die Aktivitäten zu Hause?/ Was kann die Schule kontrollieren?

In der Schule haben wir verschiedene Möglichkeiten, auf die Geräte Einfluss zu nehmen bzw. diese zu überwachen. Die Schule kann das Internet an und ausschalten, Apps installieren und löschen oder diese aktivieren und deaktivieren.

In der Relutoin/Classroom-App kann die Lehrkraft sehen, woran die Schülerinnen und Schüler arbeiten. Dies funktioniert ausschließlich in der Schule. Alle Aktivitäten außerhalb des schulischen WLANs bzw. außerhalb der Bluetooth-Reichweite des Lehrergerätes bleiben immer privat.

Welche Programme/Apps werden im Unterricht genutzt? Sind diese kostenpflichtig?

Wir nutzen hauptsächlich kostenfreie Apps sowie Apps, die bereits bei der Auslieferung auf dem iPad installiert sind. Bereits vorhandene Apps sind zum Beispiel Pages, Numbers, Keynote, Kamera, iMovie, Garage Band, Apple Maps, Notizen. Kostenfrei sind u.a. iServ, Dict.cc, SimpleMind+, Schlaukopf, Google Maps.

Notwendige kostenpflichtige Apps werden den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung gestellt.