Funktionen in der Elternarbeit

Aufgaben und Struktur der Elternvertretung

In der Klasse lassen Sie sich als Elternvertreter/in oder Stellvertreter/in oder als Klassenkonferenzvertreter/in wählen.

Auf Schulebene wirken Sie mit im Schulelternrat, können sich wählen lassen als Vertreter/in die Gesamtkonferenz oder in den Schulvorstand.

Neben den oben genannten Aufgaben gibt es für alle Eltern die Möglichkeit mit ihrem Wissen und gesundem Menschenverstand in Fachkonferenzen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen mitzuwirken.

Die einzelnen Funktionen in der Elternarbeit genauer erklärt

Elternvertreter/in und Stellvertreter/in

  • je ein/e Vertreter/in und Stellvertreter/in pro Klasse wird für zwei Jahre gewählt
  • diese zwei Vertreter/innen sind automatisch Mitglieder im Schulelternrat
  • der Vertreter bzw. die Vertreterin organisiert Elternabende nach Bedarf
  • fungieren als Informationsverteiler

Klassenkonferenzvertreter/in

  • die Vertreter werden für 2 Jahre gewählt
  • nehmen an Zeugniskonferenzen teil, 1x im Halbjahr
  • und an, bei Bedarf einzuberufenden, Klassenkonferenzen

Schulelternrat

  • wird nicht gewählt, sondern besteht aus den gewählten Klassenelternvertreter/innen und Stellvertreter/innen
  • er erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen
  • er tagt ca. 2 mal im Halbjahr

Gesamtkonferenz

  • setzt sich zusammen aus 18 Elternvertreter/innen, gewählt aus den Reihen der gesamten Elternschaft, 18 Schülervertretern, Vertretern der anderen Beschäftigten der Schule und allen Lehrerinnen und Lehrern
  • tagt ca. zweimal im Halbjahr, bei Bedarf öfter

Schulvorstand

  • ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule
  • besteht aus 8 Lehrervertretern, 4 Elternvertretern und 4 Schülervertretern

Was bedeutet die Elternarbeit im Schulvorstand?

Die Arbeit im Schulvorstand bietet uns Eltern eine Möglichkeit, die Schule unserer Kinder in erheblichem Maße mitzugestalten.

Der Schulvorstand trifft sich in jedem Halbjahr zweimal.

Wer kann im Schulvorstand mitarbeiten?

Es gibt einen offiziellen Wahlaufruf an alle Eltern. Interessierte Eltern werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung unter Angabe von Name, Anschrift und Klasse des Kindes sowie eventueller Erfahrungen auf dem Gebiet der Elternarbeit abzugeben. Bewerberinnen und Bewerber müssen nicht Mitglied des Schulelternrates sein.

Der Vorstand des SER ist unter der zentralen E-Mail-Adresse ser.vorstand@igskh.de erreichbar.

Die Wahl findet in der ersten Schulelternratssitzung statt. Dort ist es üblich, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich kurz vorstellen.

Der Schulelternrat wählt die Elternvertreterinnen und Elternvertreter im Schulvorstand für jeweils 2 Jahre.

Fachkonferenzen

  • befassen sich mit allen fachbezogenen, unterrichtszugehörigen Themen, z.B. dem Kerncurriculum des jeweiligen Schuljahres, Testgestaltungen und Schulbuch-Neueinführungen
  • sie entscheiden zum Teil selbst, zum Teil werden Vorlagen für den Schulelternrat, der Gesamtkonferenz und Schulvorstand erarbeitet
  • sie tagen nach Bedarf, ca. einmal im Halbjahr
  • sie werden besetzt mit Lehrer/innen des jeweiligen Fachbereichs und Schüler- und Elternvertretern

Die Schule und die Bildungspolitik soll unseren Kindern den allgemeinen Zugang zum Bildungssystem ermöglichen, unabhängig von Herkunft und Chancen im Elternhaus. Außerhalb der Familie sollen unsere Kinder ihre Potenziale und Fähigkeiten entwickeln. Dabei wirken viele mit: Politik und Verwaltung schaffen Strukturen und Ausstattungen, das Lehrerkollegium prägt die pädagogischen Konzepte, jede einzelne Lehrkraft wirkt auf unsere Kinder. Dabei gibt es mit uns Eltern große Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede.

Damit wir unsere Chance zum konstruktiven Dialog, zum Gespräch zwischen Schulleitung und Lehrkräften nutzen und an der Weiterentwicklung der Schule mitwirken können, laden wir Sie herzlich zur aktiven Mitarbeit, zu Anregungen und konstruktiver Kritik ein!

Ihr Schulelternratvorstand.