Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter, sowie die Erziehungsberechtigten und Schüler) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken.

Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

Für die Wahl in die Gesamtkonferenz können sich nur Schulelternvertreter aufstellen. Die Wahlen finden in der ersten SER-Sitzung des Schuljahres statt.

Die Gesamtkonferenzen finden zweimal je Halbjahr statt.